Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

Die nachfolgend allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten uneingeschränkt für die Vertragsbeziehung zwischen Cailasa Projekte und Konzepte als Betreiber der Internetseite “www.seitenbummel.de” (nachfolgend Betreiber) und dem jeweiligen Anzeigenkunden (Benutzer).

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Betreiber betreibt im Internet das Anzeigenportal “www.seitenbummel.de” und bietet Unternehmen eine regional dargestellte Gemeinschaftswerbung unter dem Marketingdach der vorbezeichneten Internetadresse. Der Betreiber erstellt für den Benutzer einen Anzeigentext und ein oder mehrere Foto(s) für die Seite www.seitenbummel.de, sofern dieser kein eigenes Material liefert und den Betreiber damit beauftragt. Der Betreiber bietet dem Benutzer die Möglichkeit eines Links auf die Website des Benutzers, sofern dieser über eine Solche verfügt. Der Betreiber führt regelmäßig Werbemaßnahmen für die Bewerbung der Internetseite “www.seitenbummel.de” durch.

§ 3 Verfügbarkeit

Der Benutzer bzw. Dritten steht der Anzeigentext nebst Foto sowie ggf. Links zur Website des Benutzers in der Regel täglich 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Zeiten planbarer Wartungsarbeiten und Zeiträumen, in denen der Betreiber in Folge höherer Gewalt oder solche Umstände die der Betreiber nicht zu vertreten hat, die Leistung nicht, nicht fristgerecht oder nicht mit der vereinbarten Verfügbarkeit oder Qualität erbringen kann. Der Betreiber verpflichtet sich, planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr durchzuführen und Unterbrechung der Dienste hierbei so gering wie möglich zu halten. Dem Benutzer werden planbare Wartungsarbeiten im Regelfall 2 Wochen im voraus angekündigt. Nicht planbare Wartungsarbeiten werden, soweit dieses im Einzelfall möglich und den Beteiligten zumutbar ist, ebenfalls in der Zeit vom 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr durchgeführt. Nicht planbare Wartungsarbeiten sind solche, die nicht vorhersehbar waren (z. B. höhere Gewalt) oder die auf Umständen beruhen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat. Über Beginn und Dauer solcher Wartungsarbeiten informiert der Betreiber den Benutzer - soweit technisch möglich - unverzüglich nach Kenntnis der Erforderlichkeit.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Rechte an Software und möglichen Datenbankkomponenten sowie Leistungen, Verfahren, Marken, Handelsmarken, Erfindungen, Graphiken und Logos u. ä. die der Betreiber dem Benutzer zur Erbringung der Dienste überlässt stehen im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern ausschließlich dem Betreiber zu. Der Benutzer erhält das nicht ausschließlich und auf Dauer des Vertrages befristete Recht, die zur Verfügung gestellte Software (Marken, Handelsnamen etc.) im Rahmen des Vertragszweckes zu nutzen. Jegliche andere Nutzung, insbesondere auch Vervielfältigung o. ä. ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Betreibers untersagt.

§ 5 Vergütung

Der Betreiber stellt für seine erbrachte Leistung dem Benutzer den im Auftragsformular vereinbarten Preis im voraus in Rechnung. Alle Beträge sind Nettobeträge zu den jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu zu rechnen ist. Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Gerät der Benutzer mit der Zahlung in Verzug ist der Betreiber berechtigt, Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Betreiber kann einen höheren, der Benutzer einen niedrigeren Verzugsschaden nachweisen. Der Dienstanbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung mit schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu ändern, im Fall einer Erhöhung jedoch frühestens zum Ablauf der Laufzeit des Erstvertrages oder nach dem Ablauf von 12 Monaten seit der letzten Erhöhung. Ist der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, hat er das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen. Kündigt der Benutzer nicht, gilt die Erhöhung als von ihm genehmigt. Der Betreiber wird den Benutzer rechtzeitig über das Kündigungsrecht und die Genehmigungswirkung informieren. Der Benutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages steht dem Benutzer nur in Bezug auf die betroffene Leistung und nur für den Fall zu, dass der Betreiber eine grobe Pflichtverletzung begangen oder für eine nicht vertragsgemäße Leistung bereits einen Teil der Vergütung erhalten hat, der dem Wert der Leistung entspricht, soweit sie vertragsgemäß ist, oder wenn der Gegenanspruch, auf den sich der Benutzer stützt vom Betreiber unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Leistungsänderungen

Soweit der Betreiber Dienste oder Leistungen erbringt, die ausdrücklich kostenfrei erbracht werden, kann er diese jederzeit mit Vorankündigung von einem Monat einstellen. Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche oder ein Kündigungsrecht stehen dem Benutzer dann insoweit nicht zu. Der Betreiber bietet Art und Umfang der vereinbarten Leistungen auf Grundlage der derzeitigen, technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets an. Ändern sich diese aus Gründen, die dem Betreiber nicht zurechenbar sind und wird dem Betreiber dadurch die Zurverfügungstellung der vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert, kann er den angebotenen Dienst ändern, soweit dieses dem Kunden zumutbar ist. Der Betreiber ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn die weitere Bereitstellung des Dienstes im vereinbarten Umfang aus den zuvor genannten Gründen gefährdet ist. Eine Änderung des Dienstes, dessen zukünftiger Inhalt und eine eventuelle Änderung der Vergütung hat der Betreiber mit einer Frist von mindestens 3 Monaten anzukündigen. Führt die Änderung zu einer Leistungsminderung, ist die hierfür vereinbarte Vergütung entsprechend zu mindern. Der Benutzer hat das Recht den Vertrag in Bezug auf den betroffenen Dienst mit einer Frist von 2 Wochen zum Änderungszeitpunkt zu kündigen. Auf dieses Recht wird der Betreiber den Benutzer im Rahmen der Ankündigung gemäß vorstehenden Ausführungen hinweisen. Weitere Ansprüche des Kunden z. B. auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.

§ 7 Verantwortlichkeit für Inhalte

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der vom Benutzer im Rahmen der Nutzung der Dienste zur Verfügung gestellten Daten sowie für die von ihm freigegebenen Inhalte ist der Benutzer selbst verantwortlich. Solche Daten und Inhalte werden vom Betreiber nicht rechtlich geprüft und nur soweit zur Kenntnis genommen, wie dieses für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Die rechtliche Prüfung im Rahmen des § 9 bleibt unberührt. Der Betreiber ist auch für Inhalte, die dem Kunden für die Nutzung der Dienste zugänglich werden, nicht verantwortlich. Unberührt hiervon bleibt die Haftung des Betreibers für Eigeninhalte

§ 8 Pflichtverletzung des Benutzers, Rechtsverletzung

Der Benutzer überlässt dem Dienstanbieter rechtzeitig alle von diesem angeforderten und für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und teilte Änderungen unverzüglich schriftlich mit. Der Benutzer darf die zur Verfügung gestellten Dienste nur sachgerecht und nach Maßgabe des Vertrages unter Beachtung des deutschen Rechtes nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen oder auf solche Inhalte zu verweisen, die gegen Rechte Dritter verstoßen oder rechtswidrig sind (z. B. Verstößen gegen Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht). Ferner ist er verpflichtet seine geschäftsmäßigen und kommerziellen Angeboten gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 6, 7 TDG, § 10 MDStV, §§ 312 ff BGB) ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Der Betreiber ist berechtigt, bei Verstoß gegen die Kennzeichnung diese nachzuholen und kommerzielle Angebote, die nicht als solche erkennbar sind, als solche deutlich kenntlich zu machen.

§ 9 Sperrung, Freistellung

Der Betreiber ist berechtigt von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, insbesondere den Zugriff auf den betroffenen Dienst für die Dauer der Aufrechterhaltung der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zu sperren:

  1. wenn der Betreiber durch Anordnung von Gerichten oder Behörden zur entsprechenden Sperrung aufgefordert wird;
  2. wenn der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhält;
  3. wenn der Benutzer wesentliche Pflichten dieses Vertrages verletzt und die Pflichtverletzung trotz Aufforderung durch den Betreiber mit Fristsetzung und Androhung der Sperrung aufrecht erhalten oder wiederholt wird;
  4. wenn der Benutzer mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der vereinbarten Verfügung mehr als 6 Wochen in Verzug ist.

Das Recht zur Sperrung bezieht sich jeweils nur auf den Dienst, der vom Zahlungsverzug betroffen ist. Das Recht des Betreibers zur fristlosen Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt. Der Betreiber ist berechtigt, dem Benutzer die Sperrung des betroffenen Dienstes anzudrohen, wenn Dritte Rechtsverletzung durch Inhalte, oder die Nutzung der Dienste durch den Benutzer behaupten oder glaubhaft machen oder wenn aus anderen Gründen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder der Vertragsgemäßheit der Nutzung der Dienste besteht. Der Betreiber informiert den Benutzer unverzüglich schriftlich über die bestehende oder drohende Sperrung sowie deren Anlass und räumt ihm eine dem Anlass angemessene Frist zur Stellungnahme ein. Räumt der Benutzer den Grund für die angedrohte Sperrung nicht aus, ist der Betreiber berechtigt, die Sperrung zu vollziehen. Die Sperrung oder die Androhung werden aufgehoben, sobald der Benutzer dem Betreiber die Vertragsgemäßheit und Rechtmäßigkeit der Inhalte oder der Nutzung nachweist oder die Umstände, die die Sperrung begründen, entfallen und der Betreiber hiervon Kenntnis erhält. Die Vergütungspflicht für die gesperrten Dienste bleibt während der Sperrung, höchstens jedoch bis zum durch ordentliche Kündigung erreichbaren, nächsten Beendigungszeitpunkt bestehen, es sei denn die Sperrung war unberechtigt oder der Benutzer weist nach, dass der Betreiber Aufwand erspart hat. Der Benutzer stellt den Betreiber von allen Nachteilen einschließlich der dadurch auflaufenden Kosten frei, die dem Betreiber dadurch entstehen, dass Dritte den Betreiber in Anspruch nehmen, weil der Benutzer schuldhaft im Rahmen der Nutzung der Dienste entweder schädigende Handlung begangen oder den Dienst mißbräuchlich genutzt hat.

§ 10 Leistungsstörung, Sach- und Rechtsmängel

Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass seine Dienste gemäß den vertraglichen Vereinbarungen genutzt werden können. Leistungsstörungen, die dem Betreiber nicht zurechenbar sind oder die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Dienste führen, sind unbeachtlich. Stellt der Betreiber Störungen fest, die die Nutzbarkeit des Dienstes für den Benutzer beeinträchtigen, wird der Betreiber den Benutzer hiervon unverzüglich informieren. Der Benutzer seinerseits wird dem Betreiber für ihn erkennbare Mängel und Störungen der Dienste sowie drohende Gefahren unverzüglich schriftlich anzeigen. Störungen der Nutzbarkeit von dauerhaft erbrachten Leistungen, die dem Betreiber zurechenbar sind, wird der Betreiber nach entsprechender Meldung des Benutzers innerhalb angemessener Zeit beheben. Im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln wird der Betreiber nach Erfüllung leisten soweit diese möglich und für den Betreiber verhältnismäßig sowie für den Benutzer zumutbar ist. Dem Betreiber steht die Wahl der Nacherfüllungsart zu. Sofern eine nicht nur unerhebliche Störung der Leistung des Betreibers länger als 24 Stunden innerhalb eines Monats oder im übrigen länger als 144 Stunden bei 6-Monatsverträgen bzw. 288 Stunden bei 12- Monatsverträgen andauert ist der Benutzer berechtigt, die für den betroffenen Dienst berechnete Verfügung je 24 Stunden Störung um 0,5% vereinbarten Vergütung in Bezug auf den betroffenen Dienst zu mindern. Bei Leistungsstörungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Betreibers liegen, reduziert sich das Minderungsrecht auf 0,25% je 24 Stunden. Falls die Behebung der Störung oder des Mangel unmöglich ist, vom Betreiber verweigert wird oder fehlschlägt, hat der Benutzer das Recht zur fristlosen Kündigung in Bezug auf die betroffene Leistung. Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblichen Aufwendungen gilt § 11. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Betreiber hat den Mangel arglistig verschwiegen. Ansprüche aus Mängeln verjähren binnen 1 Jahres. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist und der Benutzer von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen. Die Verjährung tritt jedoch spätestens in den in § 199 BGB genannten Höchstfristen ein.

§ 11 Schadensersatz, vergebliche Aufwendungen

Der Betreiber leistet Schadensersatz und Ersatz für vergebliche Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund nur in folgenden Umfang

  1. bei Vorsatz, bei Übernahme einer Garantie bezüglich der garantierten Beschaffenheit, bei Arglist sowie grober Fahrlässigkeit haftet der Betreiber in voller Höhe;
  2. in anderen Fällen haftet der Betreiber unbeschränkt nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Verletzung von Nebenpflichten haftet der Dienstanbieter begrenzt auf den vom Benutzer gezahlten Anzeigenpreis je Schadensfall;
  3. für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Störungen und Mängel haftet der Betreiber nur, wenn er diese zu vertreten hat.

Der Betreiber haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der Benutzer sicher gestellt hat, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereit gehalten und Datenständen mit vertretbaren Aufwand reproduzierbar sind. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt.

§ 12 Datensicherheit

Der Betreiber setzt für seine Systeme die nach dem derzeitigen Stand der Technik verfügbaren Sicherheitssysteme ein. Der Betreiber weist den Benutzer ausdrücklich darauf hin, dass sich im Internet als einem offenen Kommunikationssystems jederzeit Sicherheitslöcher öffnen können, die bis zu ihrem Auftreten nicht bekannt waren und nach dem Stand der Technik auch nicht bekannt sein mussten. Der Betreiber wird nach Kenntnis und Überprüfung von Sicherheitslöchern im erforderlichen Umfang Abwehrmaßnahmen ergreifen. Der Benutzer wird seinerseits auf den in seinem Risikobereich befindlichen System die den Bestand der Technik entsprechenden Sicherheitskomponenten installieren und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen bzw. Datensicherung durchführen und sich sonstigen sicherheitstechnischen Verfahren bedienen.

§ 13 Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden und bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichneten Informationen geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort, es sei denn die Informationen werden in autorisierter Weise öffentlich bekannt. Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass er außerhalb seines Herrschaftsbereiches nicht für die Vertraulichkeit und Integrität der über das Internet übermittelten Inhalte verantwortlich ist. Der Benutzer hat insoweit zu seinem eigenen Schutz selbst Vorkehrungen zu treffen.

§ 14 Datenschutz

Der Betreiber hält die Regeln des Datenschutzes ein und steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Soweit sich der Betreiber zur Erbringung der Leistung Dritter bedient, wozu er berechtigt ist, ist er ebenfalls berechtigt, diesen die Daten des Benutzers in dem Umfang offen zu legen, wie dieses für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Der Betreiber weist den Benutzer darauf hin, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass Dritte Kenntnis von Daten erhalten, die der Benutzer unverschlüsselt über das Internet überträgt oder dass übertragene Daten, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollen, diesen Bereich trotzdem verlassen. Der Betreiber erhebt, speichert und verarbeitet im notwendigen Umfang personenbezogene Daten des Benutzers und ggf. derer, die den Dienst nutzen gemäß den Bestimmungen der Datenschutzvorschriften. Die personenbezogenen Daten des Benutzers, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten) werden ausschließlich zur Abwicklung des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Vertrages verwendet. Die personenbezogenen Daten des Benutzers, die erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Dienste des Dienstanbieters zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten) werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Daten zum Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote des Betreibers bedarf der ausdrücklich, schriftlichen Einwilligung des Benutzers. Die Nutzungsdaten werden solange gespeichert, wie sie für die Abrechnungszwecke erforderlich sind, längstens bis zu 6 Monaten nach Ende des Vertrags, es sei denn, der Benutzer stimmt einer weiteren Nutzung ausdrücklich zu.

§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird mit beiderseitiger Unterzeichnung wirksam. Der Benutzer hat dem Betreiber die erforderlichen Daten zur Erbringung der Vertragsleistung des Betreibers zur Verfügung zu stellen. Nach Erstellung der Vertragsleistungen wird diese dem Benutzer zur Kenntnis gegeben und von diesem freigegeben. Nach Freigabe durch den Benutzer und dem Ablauf des Widerrufsrechts ist das vereinbarte Entgelt vom Benutzer zu zahlen. Nach dem Eingang der vereinbarten Vergütung wird der Betreiber die Anzeige zum nächst möglichen ersten Tag eines folgenden Monats online zur Verfügung stellen. Die Vertragslaufzeit beträgt 6 oder 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 28 Tagen zum Vertragsende gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und hat per Brief oder Telefax zu erfolgen. E-Mail Erklärungen sind hierfür nicht ausreichend. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Vertragspartnern unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Vertragspartner eine vertragliche Pflicht nicht nur unerheblich verletzt. Für die Kündigung aus wichtigem Grund gelten die Regeln des § 314 BGB. Für den Benutzer stellt es insbesondere keinen wichtigen Grund dar, falls während der Vertragslaufzeit keine Kontakte in jedweder Form zustande kommen. Wird der Vertrag weder von der einen noch von der anderen Seite fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 6 Monate. Mit Beendigung des Vertrages ist der Betreiber berechtigt ohne weitere Hinweise gespeicherte Inhalte des Benutzers von den für die Leistungserbringung verwendeten Systemen zu löschen. Der Benutzer ist dafür verantwortlich von den Inhalten rechtzeitig Kopien auf eigene Systeme anzufertigen oder den Betreiber zu beauftragen, die Inhalte kostenpflichtig für einen längeren Zeitraum aufzubewahren oder Kopien zu überlassen. Der Betreiber kann diesen Auftrag ablehnen, wenn und solange der Benutzer mit Zahlungspflichten aus dem Vertrag in Verzug ist oder Vorauszahlungspflicht für die Erstellung der Kopien oder die Aufbewahrung der Daten ablehnen.

§ 16 Formerfordernis, Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen aller Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform. Diese gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Soweit eine Erklärung schriftlich zu erfolgen hat, genügen die Vertragspartner dem Schriftformerfordernis auch durch die Versendung von Dokumenten per Telefax soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der allgemeine Gerichtsstand des Betreibers. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.